Arbeitsvertragliche Regelungen, wonach Arbeitnehmer an Feiertagen nicht bezahlt werden, sind unwirksam. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Zeitungszustellers. Die Vereinbarung, nach der Arbeitstage nur solche Tage seien, an denen Zeitungen erscheinen, sei unwirksam. Allgemein zum Gehalt an Feiertagen Muss der Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen nicht arbeiten, kann er dennoch grundsätzlich sein Gehalt verlangen (Entgeltfortzahlungsgesetz). Was dabei genau zu beachten […]


