Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2012 entschieden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erlöschen, wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub wegen fortdauernder Erkrankung nicht nehmen können (BAG, Urt. v. 7. 8. 2012 – 9 AZR 353/10). Das Urteil bezog sich auf eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2011 und basierte auf einer unionsrechtskonformen Auslegung von § 7 Abs. 3 BUrlG. Der EuGH hat im November 2018 […]


