Der neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 29.09.2020 zu Klärung der Frage, ob Urlaubsansprüche der Verjährung nach §§ 194 ff. BGB unterliegen ein Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) vorgelegt. Der Gerichtshof soll darüber entscheiden, ob Arbeitnehmer Urlaubsansprüche zeitlich unbegrenzt ansammeln können und so nicht genommener Urlaub, der bereits viele Jahre zurückliegt, noch geltend gemacht werden kann. […]


