Die Kündigungen der Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. Februar 2020. Bei der erforderlichen Anzeige nach § 17 KSchG sei der maßgebliche Betriebsbegriff der Massenentlassungsrichtlinie verkannt worden. Die Anzeige sei somit nicht für den richtigen Betrieb erstattet worden und bei der örtlich unzuständigen Agentur für Arbeit erfolgt. Unwirksame […]


