Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, hat dieser die Möglichkeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht zu wenden. Dafür hat er nach § 4 KSchG ab Zugang des Kündigungsschreibens drei Wochen Zeit. Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Grundsätzlich ist das Landgericht zuständig Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer gelten, soweit sie Mitglieder des Vertretungsorgans einer juristischen Person […]


