Falsch! Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Kündigung zu begründen. Fehlt es im Kündigungsschreiben an einer Begründung, macht dies die Kündigung nicht unwirksam. Aus der Kündigung muss aber eindeutig hervorgehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung, ist er verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers den […]


