Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG – soll Menschen auch und insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schützen. Im Falle einer Diskriminierung stehen Betroffenen unter anderem Entschädigungsansprüche gemäß § 15 AGG zu. Schadensersatzansprüche gemäß § 15 […]


