Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers setzt voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Arbeitgeber die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Busfahrer den Fahrpreis kassiert, das Ticket aber nicht an den Kunden ausgibt. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 16.08.2018.