Ein Arbeitnehmer verliert seinen Urlaubsanspruch nicht automatisch, weil er seinen Urlaub nicht beantragt hat. Ein Verlust des Anspruchs kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass der Arbeitnehmer freiwillig und in Kenntnis seiner Rechte auf den Anspruch verzichtet hat. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 06.11.2018. Die Entscheidung steht im Widerspruch zur gängigen Praxis im deutschen Arbeitsrecht. Daher […]