Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. So entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln in zweiter Instanz. In dem Rechtsstreit hatten die Arbeitgeberin, eine Fluggesellschaft, und der Arbeitnehmer, ein Pilot, vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein Darlehen für eine Schulung gewährt wird. Dem Arbeitnehmer sollte […]


