Compliance im Unternehmen
Eine aktuelle Rechtsprechung gibt Anlass dazu, sich mit dem Thema Compliance auseinanderzusetzen. 
„Du hast die Mutter der Schicht gefickt.“ hat ein Arbeitnehmer zu seiner Schichtleitung gesagt. Was folgte, war eine Kündigung. Unwirksam, wie das LAG Düsseldorf nun festgestellt hat. Es handle sich nicht um eine herabwürdigende Beleidigung, sondern nur um eine vulgäre Kritik an der Schichtleitung (LAG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2025, Az. 3 SLa 699/24).
Unabhängig von der rechtlichen Einordnung, darf dieses Verhalten einen stutzig werden lassen. Situationen wie in dem oben beschriebenen Fall sind keine Seltenheit im Arbeitskontext. Selten ist nur, dass ein solches Verhalten vor den Gerichten landet und bewertet wird.
Doch was kann man tun, um einem solchen Umgang von Mitarbeitenden untereinander vorzubeugen?
Das Vorhandensein einer internen Richtlinie zum Thema Anti-Belästigung, Anti-Mobbing und Anti-Diskriminierung kann Vorfälle wie diesen möglicherweise verhindern.
Voraussetzung dafür ist, dass solche Richtlinien gut eingeführt werden und damit allen bekannt sind und diese akzeptiert werden. Es besteht z.B. die Möglichkeiten gezielte Schulungen zu den Compliance-Richtlinien mit den Mitarbeitenden durchzuführen. Ist erstmal eine Grundlage für den gewünschten Umgang der Mitarbeitenden untereinander, aber auch mit Geschäftspartner:innen, geschaffen, beeinflusst das nachhaltig die Unternehmenskultur und das erwünschte Verhalten. Zudem kann sie bei Nicht-Beachtung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Interne Richtlinien sind oft Teil einer größeren Compliance-Strategie. Das Setzen irgendwelcher internen Regelungen ohne eine solche Strategie ist oft nicht zielführend. In Hinblick auf den Inhalt von Compliance-Regelungen muss daher zunächst geschaut werden, wo es Probleme gibt und Regelungen erforderlich sind. Nur dann kann eine sinnvolle Compliance-Strategie im Unternehmen entwickelt und eingeführt werden.
Auch wir beschäftigen und regelmäßig mit Compliance-Richtlinien. Wenn Sie Beratung in dieser Hinsicht benötigen oder es Probleme mit Verstößen gegen die Compliance-Richtlinien gibt, wenden Sie sich gerne an uns.


