Die Weisung des Arbeitsgebers gegenüber einem sich selbst als Risikopatienten bezeichneten Arbeitnehmer, die Einarbeitung von zwei neuen Mitarbeitern vor Ort unter Einhaltung der Hygieneregeln im Betrieb vorzunehmen, entspricht auch in Zeiten der Corona-Pandemie billigem Ermessen i.S.d. § 315 Abs.1 BGB. Weigert sich der Arbeitnehmer beharrlich, die Arbeit vor Ort im Betrieb zu erbringen, um die bevorstehende Urlaubsreise zur Familie in […]


