Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 3. April 2025 (Az. 2 AZR 178/24) klargestellt: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, vor einer Kündigung während der Probezeit ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Eine Kündigung während der ersten sechs Monate wird nicht allein deshalb unwirksam, weil kein Präventionsverfahren durchgeführt wurde. In der Praxis ist die Probezeit daher weiterhin eine Risikozeit […]


