Als Interessenvertretung der Belegschaft muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers angehört werden. Im Rahmen einer Massenentlassung sind Arbeitgeber und Betriebsrat meist ohnehin im ständigen Austausch. Der Betriebsrat muss dann aber klar erkennen können, wann die Anhörung beginnt. Verhandlungen über einen Interessenausgleich können daher nicht als Anhörung gewertet werden. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22. Januar 2020 […]


