Vor dem Hintergrund der heutigen demographischen Entwicklung, d.h. der weiter steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Geburtenzahlen wird seit dem Jahr 2012 die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Altersrente stufenweise von 65 auf 67 Lebensjahre angehoben, um die gesetzlichen Beitrags- und Niveausicherungsziele weiterhin einhalten zu können. Durch diese Maßnahme wird versucht, die finanzielle Grundlage und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig zu gewährleisten. […]


