Mit dem vom Bundestag im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz wurden diverse Verbesserungen zum Schutz schwerbehinderter Menschen im Betrieb eingeführt. Seit 1. Januar 2017 muss bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer nicht nur – wie zuvor – der Betriebsrat angehört werden, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung. Erfolgt die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne eine solche Anhörung, dann ist sie unwirksam. Wie diese Anhörung […]


