Der vertraglich vereinbarte Bonus für ein Kalenderjahr kann nicht gestrichen werden, wenn Mitarbeitende das Unternehmen vor Ende dieses Kalenderjahres verlassen. Dementsprechend hat das LAG Baden-Württemberg einem leitenden Angestellten, der seine Arbeitgeberin nach dem 30.9.2019 verließ, einen Bonus für das Jahr 2019 zugesprochen. Für die Anstellung des Klägers hatten die Parteien vereinbart, dass ein jährlicher Bonus nach einem Management-Anreizplan gezahlt […]


