Ist die Weigerung einen negativen Test nachzuweisen ein Kündigungsgrund? Das Arbeitsgericht Bielefeld hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die beharrliche Weigerung einen negativen Test zum Arbeitsbeginn vorzulegen eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist umso überraschender, da der Arbeitnehmer seit fast 24 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt war. Der Arbeitnehmer hat sich allerdings auch beharrlich geweigert, Tests vorzulegen und […]


