Der Kläger hatte im Jahr 1987 einzelvertraglich eine Zusage über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse vom Arbeitgeber erhalten. Im darauffolgenden Jahr trat bei der Beklagten eine Betriebsvereinbarung in Kraft, mit der allen ab einem bestimmten Stichtag eingestellten Arbeitnehmern (damit auch dem Kläger) Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege einer Direktzusage versprochen wurden. Nach der zuletzt gültigen Betriebsvereinbarung sollen […]


