Der Ehemann der Klägerin war bis zu seinem Tode bei dem Beklagten beschäftigt. Die Klägerin als Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemanns verlangt vom Beklagten, den ihrem Ehemann vor seinem Tod zustehenden Erholungsurlaub abzugelten. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können nach § 7 Abs. 4 BurlG in Verbindung mit § 1922 Abs. 1 BGB weder […]


