Die als Angestellte in der Abteilung Controlling in einem Herzzentrum beschäftigte Klägerin hat eine vom Arbeitgeber angebotene Grippeschutzimpfung auf dessen Kosten von einer durch den Arbeitgeber beauftragten Betriebsärztin durchführen lassen. Die Klägerin behauptet, dass sie einen Impfschaden erlitten habe und macht die Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtlich geltend. Zusätzlich möchte die Klägerin erreichen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr alle aus […]


