Überstunden muss der Arbeitgeber nur vergüten, wenn der Arbeitnehmer sie wirklich abgeleistet hat und sie zudem angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. Diese Umstände hat der Arbeitnehmer zu beweisen. Kann er dies nicht, bleibt die Vergütung von Überstunden womöglich aus. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz am 08. Mai 2018 entschieden. Zum Sachverhalt: Keine Vergütung von Überstunden Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin […]


