Stellt eine Arbeitgeberin, einen Arbeitnehmer nach einem Urlaub in einem Corona-Risikogebiet unter Quarantäne, ist sie für diese Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das entschied das Arbeitsgericht Dortmund. Die Parteien streiten um die Vergütung von ausgefallener Arbeitszeit nach einer Quarantäne-Anordnung durch die Arbeitgeberin. Der Kläger reiste im März 2020 nach Tirol in Österreich. Währenddessen wurde Tirol vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet aufgelistet, […]


