Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung sozial rechtfertigen. Die Pflicht zur Rücksicht auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers wird verletzt, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers in seiner Freizeit negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat. Der im vorliegenden Fall gegen die Kündigung klagende Arbeitnehmer wurde als Elektriker in einem Betrieb beschäftigt, in […]


