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Hinweisgeberschutzgesetz: Änderungen

Freitag, 12.05.2023

Update Hinweisgeberschutzgesetz – jetzt ist es (fast) durch!

Nachdem der Bundesrat beim letzten Versuch das Hinweisgeberschutzgesetz gestoppt hat, konnte letzte Woche eine Einigung im Vermittlungsausschuss gefunden werden. Dieser Kompromiss beinhaltet Änderungen zu anonymen Hinweisen, zum Anwendungsbereich des Gesetzes und zu Bußgeldern.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der ersten Fassung sind:

  • die Abgabe anonymer Meldungen müssen von der Meldestelle nicht angenommen werden, die Meldestellen sollen anonyme Hinweise nur ermöglichen.
  • Whisteblower sollen die interne Meldestelle kontaktieren, wenn es sich um Verstöße handelt, die intern behoben werden können. Externe Meldestellen sind somit nachrangig. Das verringert die Risiken von behördlichen Untersuchungen für Unternehmen.
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nur bei potenziellen Verstößen, die sich auf den Arbeitgeber oder berufliche Kontakte des Whistleblowers beziehen, anzuwenden. Das soll für Whistleblower klarstellen, dass andere Verstöße wie z.B. Beschwerden über mangelhafte Leistungen etc. nicht relevant für die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind.
  • Zu guter Letzt wird das Bußgeld bei Verstößen gegen das Gesetz auf maximal 50.000 Euro gesenkt.

Gestern ist das Hinweisgeberschutzgesetz mit diesen Änderungen im Bundestag verabschiedet worden und könnte unter Umständen schon heute den Bundesrat passieren. Nach den bisherigen Erfahrungen mag man allerdings keine vorschnellen Prognosen abgeben. Aber nach der Einigung im Vermittlungsausschuss wäre eine fehlende Zustimmung des Bundesrates doch etwas kurios. Insofern ist damit zu rechnen, dass diese Episode heute zu Ende geht. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird dann frühestens Mitte Juni wahrscheinlich aber eher Ende Juni 2023 in Kraft treten.

Das heißt Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen unverzüglich eine Meldestelle für Whistleblower einrichten.  Für kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden wird es eine Übergangsfrist zur Implementierung der Meldestelle geben – wahrscheinlich bis Ende des Jahres. Wie das im Detail geht, können Sie unter hier erfahren: Schutz von Whistleblowern: Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Meldestelle für Hinweisgebende

Sobald der Gesetzestext feststeht, können Sie diesen bei uns auf der Website finden. Wir halten Sie natürlich auf dem laufenden.