In absehbarer Zukunft möchte die Bundesregierung noch drei größere Gesetze vor der Bundestagswahl durchbringen.
Das Mutterschutzgesetz soll geändert werden. Insbesondere sollen nach der Geburt behinderter Kinder längere Schutzfristen gelten und ein Sonderkündigungsschutz auch bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche der Schwangerschaft eingeführt werden.
Der Schutz der Arbeitnehmerin vor der Geburt soll durch erweiterte Pflichten des Arbeitgebers bei der Schaffung schwangerschaftsgerechter Arbeitsbedingungen erweitert werden.
Auch der Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetz soll im Übrigen in Zukunft auf arbeitnehmerähnliche Personen, Praktikantinnen, Frauen in betrieblicher Ausbildung und behinderte Frauen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung erweitert werden.
Zu guter Letzt will der Bundestag ein Gesetz verabschieden, nach dem die Betriebe des Bauhauptgewerbes seit Januar 2006 gesetzlich zur Leistung von Beiträgen an die Sozialkassen des Baugewerbes verpflichtet sind. Dieses Gesetz ist nach Ansicht des Bundestags notwendig, nachdem das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlichkeit der diesbezüglichen Tarifverträge aufgehoben hat. Durch diese Rechtsprechung ist der Bestand der Sozialkassen im Baugewerbe gefährdet, da nicht tarifgebundene Betriebe ihre Beiträge gegebenenfalls zurückverlangen können.