Mobiles Arbeiten aus dem Ausland –
was Arbeitgeber arbeitsrechtlich regeln sollten
Ob „Workation“ auf Mallorca oder Homeoffice aus dem Ferienhaus in Italien: Der Wunsch, auch aus dem Ausland arbeiten zu können, wird für viele Mitarbeitende immer attraktiver. Doch was gilt rechtlich? Und wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie dabei nicht in haftungsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Fallen tappen?

Ohne klare Regelung wird das Arbeiten aus dem Ausland schnell zum Risiko
Arbeitsrechtlich gilt: Mobiles Arbeiten bedeutet nicht automatisch, dass Mitarbeitende frei entscheiden dürfen, von wo sie arbeiten.
Ob eine Tätigkeit aus dem Ausland zulässig ist, hängt davon ab, welche rechtlichen Rahmenbedingungen im Unternehmen bestehen – also insbesondere von:
- Regelungen im Arbeitsvertrag (z. B. fester Arbeitsort, Mobilarbeit mit Einschränkungen)
- Zusatzvereinbarungen (z. B. zur mobilen Arbeit oder zur Nutzung eigener Arbeitsmittel)
- Betriebsvereinbarungen (z. B. Homeoffice-Richtlinie)
- Tarifverträgen oder
- innerbetrieblichen Richtlinien
Fehlen klare Vorgaben zur Auslandstätigkeit, ist im Zweifel davon auszugehen, dass das Arbeiten aus dem Ausland nicht erlaubt ist. Arbeitgeber sollten deshalb frühzeitig für Rechtssicherheit sorgen und eine Entscheidung treffen, ob mobiles Arbeiten aus dem Ausland möglich sein soll und nicht erst, wenn ein Mitarbeiter plötzlich aus Bali zugeschaltet ist.
Was sollte im Unternehmen geregelt sein?
Um Risiken zu vermeiden, empfiehlt sich eine klare arbeitsvertragliche oder betriebliche Regelung, die folgende Punkte abdeckt:
- Ob und unter welchen Voraussetzungen mobiles Arbeiten aus dem Ausland möglich ist
- Welche Länder erlaubt sind und welche nicht
- Wie lange eine Tätigkeit im Ausland dauern darf
- Verfahren zur Beantragung und Genehmigung
- Pflichten der Mitarbeitenden (z. B. zur Beantragung einer A1-Bescheinigung)
- Datenschutz, Arbeitsschutz und technische Ausstattung im Ausland
Mit einer solchen Regelung stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten wissen, was erlaubt ist – und was nicht.
Was passiert, wenn Mitarbeitende eigenmächtig aus dem Ausland arbeiten?
Fehlt eine Genehmigung, kann eine solche Tätigkeit eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellen – mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen:
- Abmahnung
- Ordentliche oder sogar fristlose Kündigung, je nach Schwere des Verstoßes
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zeigt: In Einzelfällen wurde sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung als wirksam angesehen – etwa, wenn ein Mitarbeiter heimlich aus Thailand gearbeitet hatte.
Sozialversicherung und A1-Bescheinigung: Unbedingt beachten!
Rechtlich besonders relevant ist auch der sozialversicherungsrechtliche Rahmen:
- Arbeiten im EU-Ausland oder bestimmten Drittstaaten (z. B. Schweiz, Norwegen, UK) ist nur zulässig, wenn eine A1-Bescheinigung vorliegt.
- Diese Bescheinigung wird vom Arbeitgeber beantragt und bestätigt, dass der Mitarbeitende weiterhin im Heimatland sozialversichert ist.
- Ohne A1-Bescheinigung kann es zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder sogar Arbeitsverboten im Ausland kommen.
Auch der Unfallversicherungsschutz ist in vielen Fällen gefährdet, wenn keine offizielle Entsendung vorliegt. Unternehmen haften im Zweifel mit.
Unser Fazit: Rechtssicherheit schaffen, bevor es zum Problem wird
Wer als Arbeitgeber auf mobiles Arbeiten setzt, sollte die zunehmenden Wünsche nach Flexibilität ernst nehmen – aber rechtlich sauber absichern.
Dazu gehört vor allem:
- Arbeitsverträge und betriebliche Regelungen überprüfen und anpassen
- Klare Prozesse für das Arbeiten aus dem Ausland etablieren
- A1-Bescheinigungen rechtzeitig beantragen
- Verantwortlichkeiten (HR, Payroll, Legal) klar zuweisen
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung rechtssicherer mobiler Arbeit – auch international
Ob Betriebsvereinbarung, Zusatzvereinbarung oder individuelle Prüfung:
Wir helfen Ihnen, passende rechtliche Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen zu schaffen – praxisnah und mit Blick auf arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Anforderungen.
Sprechen Sie uns gerne an.


