Heiße Tage in Deutschland –
Was Arbeitgeber jetzt wegen der Hitze beachten müssen
Temperaturen über 30 Grad – und kein Ende in Sicht
Deutschland stöhnt unter der Sommerhitze!
Für heute und morgen sagen die Wetterdienste in vielen Regionen Temperaturen deutlich über 30 Grad voraus.
In vielen Büros, Werkstätten und Betrieben wird es jetzt unangenehm warm – manche Räume gleichen regelrechten Backöfen.

Kein Wunder also, dass sich viele Arbeitnehmer:innen fragen:
👉 „Muss ich bei dieser Hitze überhaupt arbeiten?“
👉 „Gibt es Hitzefrei?“
👉 „Was muss mein Arbeitgeber für meinen Schutz tun?“
Hier die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fakten:
Gibt es eine gesetzliche Höchsttemperatur für Arbeitsplätze?
Ein gesetzliches „Hitzefrei“ wie in der Schule gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht.
Aber: Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 „Raumtemperatur“) regeln genau, wann und wie Arbeitgeber bei Hitze aktiv werden müssen:
- Bis 26 Grad: Alles noch im normalen Bereich.
- Ab 26 Grad: Arbeitgeber sollen erste Schutzmaßnahmen prüfen.
- Ab 30 Grad: Jetzt muss der Arbeitgeber handeln!
- Ab 35 Grad: Der Arbeitsplatz gilt als „nicht mehr zum Arbeiten geeignet“, es sei denn, es gibt wirksame Schutzmaßnahmen.
Was muss der Arbeitgeber bei Hitze konkret tun?
Steigen die Temperaturen im Büro oder Betrieb, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Belastung für die Mitarbeitenden so gering wie möglich zu halten.
Mögliche Maßnahmen:
✅ Bereitstellung von Trinkwasser
✅ Ventilatoren oder mobile Klimageräte aufstellen
✅ Jalousien, Rollos oder Hitzeschutzfolien gegen Sonneneinstrahlung nutzen
✅ Arbeitszeiten flexibilisieren, z.B. früherer Arbeitsbeginn
✅ Kleidungsvorschriften lockern – soweit das die Tätigkeit erlaubt
✅ Regelmäßige Lüftung der Räume
Wichtig: Ab 30 Grad Raumtemperatur sind diese Maßnahmen Pflicht!
Was passiert bei mehr als 35 Grad?
Steigt die Raumtemperatur auf über 35 Grad und gibt es keine wirksamen Schutzmaßnahmen, gilt der Arbeitsplatz als unzumutbar.
Der Arbeitgeber muss dann entweder:
- Technische Lösungen wie Klimaanlagen oder Kühlgeräte bereitstellen oder
- Die Arbeitszeit anpassen oder
- Homeoffice ermöglichen, falls möglich.
Und wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt?
Werden die Schutzpflichten dauerhaft verletzt, können Arbeitnehmer:innen im Einzelfall sogar das Recht haben, die Arbeit zu verweigern.
Aber Achtung: Das ist rechtlich nicht unproblematisch – vorher sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt oder zumindest das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden.
Fazit
Bei diesen Temperaturen ist der Arbeitgeber in der Pflicht, für Abkühlung am Arbeitsplatz zu sorgen.
Wer als Arbeitgeber gar nichts tut, riskiert nicht nur Unzufriedenheit, sondern im Zweifel auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Wenn Sie als Arbeitgeber unsicher sind, welche Maßnahmen Sie jetzt konkret treffen müssen, oder wenn Sie als Arbeitnehmer Fragen haben:
👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!


