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Update – Hinweisgeberschutz

Mittwoch, 01.03.2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz verspätet sich.

Im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Nachdem die Änderungswünsche der CDU umgesetzt wurden, war die Zustimmung des Bundesrates eher eine Formalie. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, muss der Bundesrat dem Hinweisgebergesetz diesem allerdings zustimmen. Das ging leider schief – am 10. Februar 2023 wurde das Gesetz dann insbesondere von den CDU geführten Ländern im Bundesrat blockiert. Grund war u.a die befürchtete Belastung der kleineren Unternehmen sowie die Frucht vor weiterer Bürokratie. Übergangen wurde dabei zunächst die Verpflichtung Deutschlands die Whistleblower Richtlinie umzusetzen. Aufgrund des Widerspruches des Bundesrates hat die EU bereits ein diesbezügliches Verfahren eingeleitet. Auf der Strecke bleibt vor allem aber der Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen.  Die Unternehmen haben natürlich weiterhin die Möglichkeit, bereits jetzt Meldestellen einzurichten und so frühzeitig von Verstößen zu erfahren und Abhilfe zu schaffen.

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss anzurufen oder auch ein völlig neues Gesetzesvorhaben zu starten. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen natürlich auf dem Laufenden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz kann durch den Bundesrat nicht verhindert, sondern nur verzögert werden. Es gibt keinen Weg an der Umsetzung der Whistleblower Richtlinie vorbei. Insofern wird es die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen geben. Es macht also durchaus Sinn, sich weiter mit den notwendigen Schritte zu befassen oder auch freiwillig vorab den Schutz von hinweisgebenden Beschäftigten zu optimieren.