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Dienstag, 15.06.2021

Falsch. Eine Kündigung kann auch während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden. Die Krankheit hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Sie muss dem Arbeitnehmer lediglich zugestellt werden. Arbeitnehmer können innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht gegen eine aus ihrer Sicht ungerechte Kündigung klagen. Diese Frist muss auch bei Krankheit unbedingt eingehalten werden. Eine wegen Krankheit verspätete Klage ist unzulässig. […]