Die Koalition hat sich gestern auf neue Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen. Für Zeit- oder Leiharbeiter ist danach künftig eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorgesehen. Allerdings darf in Tarifverträgen davon abgewichen werden. Ein neuer Kompromiss sieht vor, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen ohne eine Deckelung von tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch […]


