Viele Arbeitgeber bieten im Rahmen ihrer betrieblichen Altersvorsorge eine Hinterbliebenenversorgung an. So soll vor allem der Ehegatte nach dem Tod des Arbeitnehmers abgesichert werden. Teilweise legen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest, dass diese nur bezahlt wird, wenn die Eheleute eine gewisse Zeit verheiratet waren („Ehedauerklausel“). Eine Ehedauerklausel, die die Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe weniger als zehn Jahre bestand, benachteiligt […]


