Grundsätzlich wird Urlaub in vollen Tagen gewährt. Halbe Urlaubstage gibt es im gesetzlichen Mindesturlaub nicht. Etwas anderes kann aber gelten, wenn dem Arbeitnehmer mehr Urlaubstage zustehen, als der Gesetzgeber als Mindestmaß vorschreibt. Diese Urlaubstage können durchaus auch halbiert werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 06. März 2019.


