Beschäftigte sind üblicherweise gegenüber ihren Arbeitgeber:innen in einer unterlegenen Position. Das Maßregelungsverbot soll Arbeitnehmer:innen davor schützen, benachteiligt zu werden, wenn sie ihre Rechte gegenüber ihren Arbeitgebr:innen wahrnehmen. Mit diesem Schutz im Hintergrund sollen sie frei entscheiden können, ob sie gegenüber der Arbeitgeberin auf ihren Rechten bestehen. Unzulässige Sanktionen sind z. B. – Kündigung wegen Bemühungen, einen Betriebsrat zu gründen – […]


