Bezeichnet eine Mitarbeiterin ihre Vorgesetzte als „Ming-Vase“ und erläutert ihre Äußerung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen, stellt dies eine Beleidigung und rassischste Äußerung dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin. Zum Sachverhalt Die Parteien streiten um die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung. Die Mitarbeiterin, die zugleich Betriebsratsmitglied ist, ist als Verkäuferin bei der […]


