Einigung über neue Regelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen
Die Koalition hat sich gestern auf neue Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen.
Für Zeit- oder Leiharbeiter ist danach künftig eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorgesehen. Allerdings darf in Tarifverträgen davon abgewichen werden. Ein neuer Kompromiss sieht vor, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen ohne eine Deckelung von tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen können. So soll von einer Obergrenze von 24 Monaten dann abgewichen werden können, wenn der Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen eine abweichende Obergrenze ausdrücklich festlegt.
Bei der Zeitarbeit ist nur noch ein Einsatz mit einer Höchstdauer von 18 Monaten sowie eine Anpassung des Lohnes an die Stammbelegschaft nach einer Dauer von 9 Monaten vorgesehen. Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher soll ausgeschlossen sein.
Es ist außerdem eine Regelung für Werkverträge vorgesehen, nach der festgelegt wird, in welchen Fällen tatsächlich ein Werkvertrag vorliegt oder von einen Arbeitsverhältnis auszugehen ist.