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Arbeitsrecht unter dem Weihnachtsbaum

Mittwoch, 24.12.2025

Wer kennt sie nicht: die fleißigen Elfen Trixi, Jordi und Gilfi aus Weihnachtsmann & Co. KG, Beutolomäus Sack, der einzig wahre Sack des Weihnachtsmannes oder Rudolph the red nosed Reindeer. Sie alle helfen dem Weihnachtsmann fleißig die Geschenke vorzubereiten, sie in den Schlitten zu laden und am Ende bei den Kindern abzuliefern. Wir alle schauen diese Serien oder haben diese Serien in unserer Kindheit geschaut. Vorm Fernseher mit Punsch und Plätzchen sind sie für viele essenzieller Bestandteil der Vorweihnachtszeit. Jedes Mal wird mitgefiebert, ob Weihnachten stattfinden kann, oder aus irgendeinem Grund doch nicht.

Was viele bisher nicht wussten: Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind diese Serien spannend. Welche rechtliche Beziehung besteht eigentlich zwischen dem Weihnachtsmann und seinen Helferlein. Und was passiert z.B., wenn sich einer der Elfen sich an der Geschenkemaschine verletzt, wenn Beutolomäus am Schlitten hängen bleibt und einen neuen Flicken braucht oder wenn Rudolph beim Start des Schlittens über seine eigenen Hufe stolpert?

Fragen, die man sich als Kind niemals gestellt hat, die aber bei der Arbeit als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gerade in dieser Zeit aufkommen.

Der Weihnachtsmann ist Arbeitgeber seiner Helferlein. Es liegt ein Arbeitsverhältnis vor. Zentrale Vorschrift für das Arbeitsverhältnis ist § 611a BGB. Dort heißt es:

Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.

Die Weisungsgebundenheit, Fremdbestimmtheit und persönliche Abhängigkeit sind zentrale Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Und genau diese Kriterien erfüllen wohl auch die Helferlein des Weihnachtsmannes. Er bekommt die Wünsche aller Kinder zugesendet. Der Weihnachtsmann entscheidet, was produziert wird, wann gearbeitet wird und wo geliefert werden muss. Ohne den Weihnachtsmann hätten alle nichts zu tun. Es gäbe keine Notwendigkeit, Geschenke herzustellen oder diese bei den Kindern auszuliefern.

Das bedeutet auch, dass den Weihnachtsmann die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers treffen, wie z.B. das Einhalten arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen oder die Haftung im Falle eines Arbeitsunfalls.

Zum Glück ist in diesen Serien am Ende immer alles gut gegangen. Keiner der Elfen hat sich ernsthaft verletzt, sodass er nicht mehr arbeiten konnte, Beutolomäus hat seinen Flicken bekommen und Rudolph hat den Start ohne Verletzungen bewältigt. Die helfenden Elfen und Co. scheinen gerne für den Weihnachtsmann zu arbeiten.

 

Jedes Jahr auf Neue freuen wir uns über die Geschenke unterm Weihnachtsbaum. In diesem Sinne wünschen wir frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.