Ruhe ist Pflicht
Recht auf Ruhezeiten klingt nach Paragrafenwüste. Aber gerade für Arbeitgeber:innen ist dieses Thema inzwischen zentral, denn es berührt den Arbeitsalltag, die Gesundheit und letztlich auch die Leistungsfähigkeit der eigenen Teams.

In den vergangenen Jahren hat der EuGH bei Arbeitszeit und Zeiterfassung neue Weichen gestellt. Und ja, das sorgt in vielen Unternehmen noch immer für Unsicherheit: Seit 2019 (EuGH) und 2022 (BAG) gilt eine grundsätzliche Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Wie genau sie umzusetzen ist, bleibt weiterhin offen und das macht es nicht leichter.
Mit einem weiteren Urteil hat der EuGH jedoch klar gezeigt, worum es im Kern geht: Schutz. Von Menschen – und damit auch Schutz für Unternehmen.
Mit der Entscheidung vom 2. März 2023 (C-477/21) stellt der EuGH klar: Die tägliche Ruhezeit (11 Stunden) und die wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden) sind zwei eigenständige Schutzräume und dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
Für Arbeitgeber:innen bedeutet das: Beschäftigte haben im Einzelfall Anspruch auf bis zu 35 Stunden echte Erholung. Diese Ruhezeiten müssen im Dienstplan, in Prozessen und in der Arbeitszeiterfassung sauber abgebildet werden.
In klassischen Fünf-Tage-Wochen fällt das selten ins Gewicht. Aber überall dort, wo Flexibilität, Überstunden oder Schichtarbeit zur Realität gehören, wird diese Klarstellung zur echten Herausforderung – und zur wichtigen Compliance-Aufgabe.
Darum lohnt sich für Arbeitgeber:innen der Blick hinter die Paragrafen:
🔍 Wie sorgen wir dafür, dass Mitarbeitende wirklich zur Ruhe kommen können?
🔍 Sind unsere Abläufe fair – auch wenn’s mal stressig wird?
🔍 Wie schaffen wir Systeme, die Arbeitszeiterfassung schützend statt belastend machen?
Unternehmen, die hier bewusst handeln, stärken nicht nur ihre Rechtssicherheit, sondern auch ihre Unternehmenskultur. Manchmal entsteht echte Veränderung aus einem Urteil, das auf den ersten Blick trocken wirkt und auf den zweiten erstaunlich menschlich ist.
Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen aktuell mit Ruhezeiten um — und wo erleben Sie die größten Herausforderungen?
Wenn Sie Fragen zur Umsetzung haben oder Unterstützung bei der Gestaltung rechtskonformer Arbeitszeitprozesse benötigen: Wir beraten Sie gerne.


