Compliance für den Mittelstand
Wir unterstützen mittelständische Unternehmen, die nach praxisnahen, wirtschaftlich vertretbaren und maßgeschneiderten Compliance Strukturen suchen, die speziell auf ihre Größe und ihren Betrieb zugeschnitten sind. Als Arbeitsrechtskanzlei fokussieren wir uns auf arbeitsrechtliche Compliance in Kombination mit weiteren Schlüsselthemen wie Geschäftsführerhaftung, Diskriminierung, Diversitätsmanagement, Hinweisgebersysteme und Korruptionsprävention.
Was heißt Compliance?
Compliance bedeutet vereinfacht gesagt, dass Sie und alle Ihre Mitarbeitenden ganz genau wissen, wie sie sich untereinander, aber auch im Kontakt nach Außen regelkonform zu verhalten haben. Die Spielregeln sind sozusagen definiert, aufgeschrieben, nachvollziehbar erklärt und überprüfbar.
Diese Spielregeln – ihre Ethikrichtlinie- sind so individuell, wie jedes Unternehmen selbst ist. Deshalb können sie auch nur von jedem Unternehmen selbst festgelegt werden und müssen, an die jeweilige Unternehmenskultur angepasst, an die Mitarbeitenden vermittelt und nachhaltig betreut werden.
Ein weiteres Ziel von Compliance kann sein, Ihre, auch nach außen hinwirkenden Geschäftsprozesse rechtskonform sichtbar zu machen. Auch andere Unternehmen beschäftigen sich mit Compliance und arbeiten gerne mit Geschäftspartner:innen zusammen, welchen Regelkonformität, sorgfältige Lieferketten und transparente Prozesse wichtig ist.
Und noch ein wesentlicher Aspekt, der für Compliance spricht: Kann ein Unternehmen aufzeigen, dass es ein Compliance-System implementiert hat und erfolgreich umsetzt, wird dies auch von Gerichten positiv ausgelegt und wirkt sich strafmildernd auf Pflichtverletzungen der Arbeitgeber:innen aus.
Die Auseinandersetzung mit Compliance dient nicht nur der Verbesserung der Unternehmenskultur und beugt Schäden an Sache und Image vor, sondern ist schlichtweg eine Frage einer betriebswirtschaftlichen Vernunft geworden.
Geht denn Compliance auch in klein?
Als klein- oder mittelständiges Unternehmen muss es nicht gleich eine ISO-Zertifizierung in Sachen Compliance geben.
Wir können mit Ihnen gemeinsam eine Bestandsanalyse machen. Compliance hört sich komplex an. Vieles haben Sie aber bereits richtig gemacht – sie müssen nur wissen was noch fehlt.
Wir entwerfen mit Ihnen einen Verhaltenskodex– welche verbindlichen ethischen Grundsätzen wollen Sie festlegen?
Wir finden mit Ihnen Risiken in Ihrem Unternehmen. Wo ist es besonders wichtig hinzuschauen? Wie sollen diese behandelt werden? Erstellen sie eine Landkarte über ihre Einfallstore für Probleme.
Compliance und Arbeitsrecht
Als Arbeitsrechtskanzlei bieten wir natürlich besonders Leistungen mit arbeitsrechtlichem Bezug an.
Compliance-Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte und Betriebsräte:
- Schulung zu arbeitsrechtlichen Pflichten für HR und Führungskräfte (z.B. korrekte Abmahnungen, Kündigungen, Verhalten bei Verdachtsmomenten).
- Schulungen zum AGG und Verhaltenskodex, um Diskriminierungen und Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern.
- Datenschutzschulungen im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes (DSGVO-konform)
Betriebsratsarbeit und Compliance:
- Beratung zur ordnungsgemäßen Zusammenarbeit mit Betriebsräten (inkl. Compliance bei Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechten).
- Unterstützung bei der Implementierung von Betriebsvereinbarungen zu Themen wie Arbeitszeitmodellen, mobiler Arbeit oder Datenschutz
Compliance-Management im Arbeitsrecht:
- Implementierung von internen Richtlinien und Kodizes (Code of Conduct) für rechtssicheres Verhalten am Arbeitsplatz.
- Aufbau von Meldesystemen für Compliance-Verstöße, insbesondere zu arbeitsrechtlichen Themen wie Mobbing, Diskriminierung und Korruptionsprävention.
- Beratung zur Einführung von Hinweisgebersystemen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (Whistleblower-Regelungen).
Beratung bei internen Untersuchungen:
- Unterstützung bei Compliance-Verstößen mit arbeitsrechtlichem Bezug, z.B. bei internen Untersuchungen zu Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfen.
- Begleitung von Unternehmen bei der sachgerechten Durchführung von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten von Mitarbeitenden.
Prävention von Verstößen im Bereich Arbeitszeiterfassung und Mindestlohn:
- Beratung zur rechtssicheren Arbeitszeiterfassung, insbesondere nach den Vorgaben der neuen Rechtsprechung.
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der entsprechenden Kontrollmechanismen.
Compliance bei internationalen Mitarbeitenden:
- Beratung bei der Einhaltung von Vorgaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender (inkl. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse).
Für ein individuelles Beratungsgespräch nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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Die Fortbildung im Bereich Compliance wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg. |