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Crowdworker bearbeiten Kleinstaufträge (Microtasks), die ihnen über Internetplattformen vermittelt werden. Oft geht es hierbei um das einfache Sammeln von Daten z.B. für Preisvergleiche oder Werbeplatzierungen. Teilweise werden aber auch anspruchsvollere Tätigkeiten wie Softwareprogrammierung oder Designentwicklung über Crowdworker-Plattformen vergeben. Der Begriff „Crowd“ ist englisch und bedeutet soviel wie Masse, Haufen oder Schar. Die Crowdworker schätzen die hohe Flexibilität der Arbeitszeit. Crowdworking […]

Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein schwankendes, ständig vorhandenes Arbeitsvolumen abdeckt, so entschied das LAG Köln am 2. September 2020. Betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmer Der Kläger war seit 2015 für die Beklagte, einer Automobilzulieferin, tätig. Sie beschäftigte im Juni 2019 neben 106 Arbeitnehmern weitere acht Leiharbeitnehmer. Die […]

Ein öffentlicher Arbeitgeber muss einen schwerbehinderten oder einen dieser Person gleichgestellten Bewerber, der fachlich nicht offensichtlich ungeeignet ist, zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Ein überlaufendes E-Mail Postfach ist keine Rechtfertigung für die Nichteinladung eines geeigneten schwerbehinderten Bewerbers Der Kläger bewarb sich Anfang August 2015 per E-Mail auf eine für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ausgeschriebene Stelle als Quereinsteiger für den Gerichtsvollzieherdienst. Er verwies […]

Sucht ein Arbeitgeber eine neue Lehrkraft für Mädchen-Sportkurse, so darf er sich in der Stellenausschreibung nicht ausschließlich auf weibliche Bewerber beziehen. In einer Stellenausschreibung sind nämlich grundsätzlich alle Geschlechter zu berücksichtigen. Den Sportunterricht für Mädchen müssen auch nicht zwingend Frauen leiten. Einem abgewiesenen männlichen Bewerber steht daher eine Entschädigung zu. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 19.12.2019.

Tatsächliche oder mutmaßliche rechtsextreme Aktivitäten des Arbeitnehmers in dessen Freizeit berechtigen den Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Kündigung. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachsen) am 21.03.2019 entschieden.

Grundlegendes Urteil aus dem Kirchenarbeitsrecht: Kirchliche Arbeitgeber dürfen in Stellenausschreibungen nicht pauschal die Zugehörigkeit zu ihrer Kirche verlangen. Zulässig ist dies nur, wenn die auszuübende Tätigkeit besonders eng im Zusammenhang mit der Religionsausübung steht. Wird ein konfessionsloser Bewerber unzulässig abgelehnt, weil er der Kirche nicht angehört, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom […]

Kündigt ein katholisches Krankenhaus einem Chefarzt, weil dieser erneut geheiratet hat, kann dies unter Umständen eine verbotene Diskriminierung darstellen. Die Kündigung ist dann unwirksam. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 11.9.2018 entschieden.

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht. Eine Nutzung der Internetseiten der MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich […]

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Arbeitgeber Job-Bewerber grundsätzlich nicht aufgrund bestimmter personenbezogener Merkmale wie beispielsweise Rasse, Geschlecht oder Religion benachteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, insbesondere für kirchliche Arbeitgeber. So dürfen Religionsgemeinschaften bei der Einstellung von Mitarbeitern unter gewissen Umständen eine bestimmte Religionszugehörigkeit voraussetzen. Diese Entscheidung des kirchlichen Arbeitgebers, die eine Abwägung zwischen der Autonomie der Kirchen und […]

Welchen Kündigungsschutz Arbeitnehmer genießen, hängt unter anderem davon ab, wie groß der Betrieb ist, in dem sie angestellt sind. In einem sog. Kleinbetrieb gilt im Allgemeinen ein deutlich geringerer Schutz als in anderen Betrieben.