Die einvernehmliche Beendigung des Anstellungsverhältnisses von Führungskräften
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Führungskräften erfolgt wie bei jedem Arbeitsvertrag durch Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Kündigung. Für Führungskräfte steht jedoch meistens nicht die Weiterbeschäftigung, sondern die Trennung zu optimalen Bedingungen im Vordergrund. Die Beendigungsmodalitäten müssen dem auch Rechnung tragen.
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Führungskräften geht es darum, neben der Abfindung, eine Vielzahl an Fragen wie zu Tantiemen, Freistellungen mit Turboklausel, Outplacement, Sprachregelungen, Datenschutz und ähnlichem zu beantworten. Die richtige Strategie ist dabei entscheidend.
Meist steht der Aufhebungsvertrag im Vordergrund. Selten endet das Arbeitsverhältnis vor dem Arbeitsgericht. Das Gesamtpaket, das verhandelt wird, muss insbesondere bei Führungspositionen berücksichtigen, dass man sich „immer zweimal sieht im Leben“. Die Begleitung von Führungskräften bei diesen Herausforderungen ist höchst anspruchsvoll.