Einer der wesentlichen Punkte ist die Dauer des Vertrags bzw. die Kündigungsfrist. Da der Geschäftsführer und der Vorstand keinen Schutz z. B. durch das Kündigungsschutzgesetz gegen eine Kündigung genießen, müssen sie entweder über die befristete Laufzeit – meist 3 oder 5 Jahre oder über eine lange Kündigungsfrist geschützt werden.
Daneben muss natürlich die Vergütung geregelt werden. Hierbei spielen insbesondere variable Vergütungsbestandteile wie Bonus, Prämien, Tantiemen, Aktienoptionen und Dienstwagen eine Rolle. Auch hier muss wieder an das Ende des Dienstvertrags gedacht werden, da diese variablen Zahlungen oft erst später fällig werden oder bei einer Freistellung entfallen.
Urlaub, Lohnfortzahlung, Verschwiegenheitsverpflichtung und Wettbewerbsverbote müssen geregelt werden. Sofern es ein vorheriges Arbeitsverhältnis gab, muss dann auch über dessen Schicksal eine Regelung getroffen werden.
Sodann gilt es die Bestellung und Abberufung an den Bestand des Anstellungsvertrages durch sogenannte Koppelungsklauseln zu binden und eine Change of Control Klausel zu vereinbaren.
Zu guter Letzt geht es noch um Unfallversicherungen und Directors & Officers Versicherung (D&O Versicherung), die heute Standard sind.
Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag ist der Dienstvertrag für Geschäftsführer und Vorstände üblicherweise frei verhandelbar. Diesen Spielraum sollte der Geschäftsführer auch nutzen.