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Das Anstellungsverhältnis von Geschäftsführer und Vorstand

Oft wird gefragt, ob bei Geschäftsführern von GmbHs sowie Vorständen von AGs Gesellschaftsrecht oder Arbeitsrecht gilt. Alles, was den Anstellungsvertrag betrifft ist Arbeitsrecht – die Ausgestaltung des Vertrags oder die Beendigung desselben.

Bestätigt wird dies durch die aktuelle Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Zweifel die Arbeitsgerichte für den Geschäftsführer einer GmbH zuständig sind.