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Muster für einen Standard-Aufhebungsvertrag

In diesem Muster finden Sie standardformulierungen für die wichtigsten … die ein Aufhebungsvertrag enthalten sollte…


AUFHEBUNGSVERTRAG

 

Zwischen

 

 

……………………………………………..  (Name, Anschrift)

 

– im folgenden Arbeitgeber/-in genannt –

 

 

und

 

 

……………………………………………..  (Name, Anschrift)

 

– im folgenden Arbeitnehmer/-in genannt –

 

 

 

wird Folgendes vereinbart:

 

 

  • 1 Beendigung

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitgeberin zur Vermeidung einer ansonsten auszusprechenden ordentlichen betriebsbedingten Kündigung der Arbeitgeberin mit Ablauf des ………… enden wird / geendet hat. Die Kündigungsfrist wird / ist gewahrt.

 

  • 2 Freistellung

Die Arbeitnehmerin wird nach Abschluss dieser Vereinbarung unter Fortzahlung der vertragsmäßigen Bezüge bis zu dem in § 1 genannten rechtlichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt. Sie ist bis zu dem in § 1 genannten Zeitpunkt in der Verwertung ihrer Arbeitskraft frei. Während der Zeit der Freistellung findet § 615 Satz 2 BGB Anwendung / keine Anwendung.

Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung auf etwaigen Resturlaub und unter Anrechnung auf zeitanteiligen Erholungsurlaub für das Kalenderjahr 2011 sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Der der Arbeitnehmerin zustehende Resturlaub wird zu Beginn der Freistellung gewährt. Damit ist der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmerin in Natur gewährt.

 

  • 3 Abfindung

Die Arbeitgeberin zahlt an die Arbeitnehmerin zum Ausgleich des für den mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Verlustes des sozialen Besitzstandes eine am ………… fällige, aber schon jetzt entstandene und damit vererbliche Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG in Höhe von ……… Euro brutto (in Worten: ……….………….).

 

  • 4 Vorzeitige Beendigung

Die Arbeitnehmerin hat zur Wahrung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt ein Sonderlösungsrecht eigener Art. Sie kann mit einer Erklärungsfrist von zwei Wochen jeweils zum Schluss eines Kalendermonats vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Ihre Erklärung bedarf der Schriftform.

Macht die Arbeitnehmerin von dieser Möglichkeit Gebrauch, endet das Arbeitsverhältnis zum Ende desjenigen Kalendermonats, zu dem sie frist- und formgerecht die Lösung erklärt. Die Arbeitgeberin zahlt in diesem Fall die dadurch frei werdenden monatlichen Bezüge in vollem Umfang zusätzlich als Abfindung nach § 3 mit der Maßgabe, dass die Gesamtabfindung im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.

Mit dem vorgezogenen Ende des Arbeitsverhältnisses enden sämtliche beiderseitigen Rechte und Pflichten, soweit sie nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses fortdauern (z. B. Schweigepflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Eine vorzeitige Beendigung entspricht dem Willen der Arbeitgeberin.

 

  • 5 Zeugnis

Die Arbeitgeberin erteilt der Arbeitnehmerin unter dem Beendigungsdatum ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis mit Dankes-Bedauern-Formel und Zukunftswünschen. Das Zeugnis wird einer sehr guten Gesamtbeurteilung entsprechen. Die Arbeitnehmerin kann abweichende Formulierungen vorschlagen, die die Arbeitgeberin übernehmen wird, sofern nicht erhebliche Gründe (z. B. Wahrheitspflicht) dem entgegenstehen.

 

Oder

Die Arbeitgeberin wird der Arbeitnehmerin zwei Wochen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung das anliegend als Anlage 1 beigefügte qualifizierte und wohlwollende und damit positive Zwischenzeugnis mit einer guten Gesamtbeurteilung und im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein entsprechendes von der Arbeitnehmerin vorformuliertes als Anlage 2 beigefügtes Endzeugnis mit der gewünschten Beendigungsklausel erteilen, und diese kostenfrei und in ungeknickter Form an die Wohnanschrift des Arbeitnehmers übersenden. Beide Zeugnisse sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

  • 6 Geheimhaltung

Die Arbeitnehmerin wird auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren.

 

  • 7 Klageverzicht

Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, die im Fall des Ausspruchs einer betriebsbedingten Kündigung beabsichtigte Kündigungsschutzklage nicht zu erheben.

 

  • 8 Belehrung

Die Arbeitnehmerin bestätigt, dass sie über etwaige Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld belehrt ist und hierüber die Bundesagentur für Arbeit verbindlich entscheidet, die zur Erteilung von Auskünften berufen und verpflichtet ist.

 

  • 9 Hinweis nach § 38 Abs. 1 SGB III

Die Arbeitnehmerin wird auf Ihre Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche nach § 38 Abs. 1 SGB III hingewiesen. Sie ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Sofern das Arbeitsverhältnis noch länger als drei Monate besteht, ist die Meldung drei Monate vor der Beendigung ausreichend. Weiterhin ist sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

 

  • 10 Arbeitspapiere

Die Arbeitgeberin wird die Arbeitspapiere, bestehend aus der Lohnsteuerkarte , der elektronische Lohnsteuerbescheinigung, dem Sozialversicherungsnachweis sowie der Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III, entsprechend dieser Vereinbarung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Formulierung in § 1 mit dem Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses an die Arbeitnehmerin herausgeben.

 

  • 11 Erledigungsklausel

Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, seiner Durchführung sowie anlässlich dessen Beendigung abschließend geregelt und abgegolten.

 

  • 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

 

  • 13 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

 

 

 

 

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(Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber/-in)                          (Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer/-in)

 

 

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