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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung

Unabhängig ob für Arbeitgeber, Führungskräfte oder Arbeitnehmer – die Abfindung ist ein Kernpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung. Eine Abfindung erhält der Arbeitnehmer allerdings nur, wenn er sich mit dem Arbeitgeber über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einigt. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Abfindung gibt es nicht.

Dies kann durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschehen oder außergerichtlich durch einen Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag. Dabei sind neben der Berechnung der Abfindung und deren steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung insbesondere der Sperrzeit oder das Ruhen des Arbeitslosengeldes, eine Freistellung, die sogenannte Turboprämie, die Abgeltung von Urlaub und Überstunden, Prämien, Boni sowie das Arbeitszeugnis relevant.

Der Spielraum für diese Einigungen ist enorm. An verschiedensten Stellschrauben können Lösungen für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer optimiert werden, ohne dass dies zu zusätzlichen Belastungen für die andere Seite führt. Unsere Beratung schützt Sie davor, hier Fehler zu machen.