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Massenentlassungen – Die Anzeige bei der Arbeitsagentur

In wirtschaftlichen Notlagen oder wenn eine Umstrukturierung notwendig ist, ist ein Personalabbau oft unvermeidbar. Dabei sind nicht nur die rechtlichen Anforderungen  an eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1 Kündigungsschutzgesetz zu berücksichtigen – auch die Notwendigkeit einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz muss genau überprüft werden. Überraschend für viele ist die Tatsache, dass bereits bei mehr als 5 Entlassungen eine Massenentlassungsanzeige zu stellen ist.

Es ist jedem Arbeitgeber zu raten, die Anzeige mit größter Sorgfalt zu stellen. Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen zur Unwirksamkeit aller Kündigungen.

Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen zu der Frage, was eine Massenentlassung ist, wann und in welcher Form die Anzeige an die Agentur für Arbeit erfolgen muss und in welchem Umfang der Betriebsrat zu beteiligen ist. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Folgen einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige.