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Muster für eine Änderungskündigung

Die Änderungskündigung bedeutet die Beendigung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses und die Möglichkeit der Fortsetzung dieses Arbeitsverhältnisses unter anderen Bedingungen. Auch hier gilt die 3 Wochenfrist. Der Arbeitnehmer kann die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen.

Teil einer Änderungskündigung ist die Beendigungserklärung sowie das Angebot der neuen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben die Änderungen nachvollziehen zu können. Üblicherweise wird zur Annahme des Angebotes eine Frist von 3 Wochen gewährt. Auch bei der Änderungskündigung sind die Kündigungsfristen zu beachten. Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot ablehnen, dann endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Frist aufgrund der Änderungskündigung. Eine Kündigungsschutzklage ist aber trotz Ablehnung möglich. Alternativ kann der Arbeitnehmer annehmen. Dann wird das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortgesetzt. Die häufigste Reaktion ist die Annahme unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung. Dann wird arbeitsgerichtlich geprüft, ob die Änderungskündigung wirksam ist.


(Firmenbriefkopf)

Frau / Herrn ……………….

(Anschrift)

 

ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG

Sehr geehrte/r Frau/Herr ……………….,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum ………………. . Gleichzeitig bieten wir Ihnen ab dem ………………. die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an. Die geänderten Bedingungen können Sie dem beiliegenden Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages entnehmen. Im Übrigen würde es bei den bisherigen arbeitsvertraglichen Regelungen bleiben.

Die Änderungskündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen. (Begründung). Damit entfällt Ihr Arbeitsplatz.

Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch dieser Kündigung ordnungsgemäß angehört. Er hat der Kündigung zugestimmt/widersprochen/sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist geäußert. (Unzutreffendes streichen bzw. gänzlich streichen, falls kein Betriebsrat vorhanden.)

Bitte teilen Sie uns innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens, d.h. bis zum ………………. mit, ob Sie das Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages annehmen. Erfolgt Ihre Annahmeerklärung nicht oder nicht fristgerecht, tritt die Kündigung in Kraft.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für den Fall des In-Kraft-Tretens der Kündigung nach § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet sind, sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt dieser Kündigung bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis noch länger als drei Monate besteht, ist eine Meldung drei Monate vor Beendigung ausreichend. Wir stellen Sie hierzu frei. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nach, kann die Agentur für Arbeit eine einwöchige Sperrzeit anordnen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 6 SGB III). Außerdem sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

 

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(Unterschrift Arbeitgeber, Ort, Datum)

 

Erhalten:

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(Unterschrift Arbeitnehmer, Ort,Datum)

 

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