Trennlinie

Möchte der Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen, muss der Betriebsrat in der Regel zustimmen. Soll ein neu eingestellter Mitarbeiter in zwei Betrieben des Arbeitgebers tätig werden, müssen beide Betriebsräte der Einstellung zustimmen. Es genügt nicht, dass der Gesamtbetriebsrat seine Zustimmung erteilt.