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Konfliktlösung mit dem Betriebsrat – die Einigungsstelle

Mediation ist heute als Konfliktlösungsmittel in aller Munde und findet mit dem neuen Güterichter auch im Arbeitsgerichtsverfahren tatsächlich statt. Das Betriebsverfassungsgesetz hat mit der Einigungsstelle schon seit jeher ein Instrument zur Konfliktlösung vorgesehen, mit dem Arbeitgeber und Betriebsrat ihre Streitigkeiten lösen können.

Die Vorbehalte auf Arbeitgeberseite gegen die Einsetzung einer Einigungsstelle sind oftmals unbegründet. Auch wenn die Einigungsstelle Kosten verursacht, ist dieses Geld oft besser investiert, als über lange Zeiträume innerbetriebliche Ressourcen in erfolglosen Verhandlungen zu verschwenden oder Probleme gar nicht anzugehen. Voraussetzung ist allein, dass die Einigungsstelle gut vorbereitet ist und wesentliche Fehlerquellen umgangen werden.