Auf die Berechnung der Urlaubstage pro Jahr hat es grundsätzlich keinen Einfluss, dass der Arbeitnehmer teilweise in Elternzeit war. Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch allerdings für die Monate kürzen, in denen er sich in Elternzeit befindet. Bereits in der Genehmigung von entsprechend gekürztem Urlaub kann eine wirksame Kürzungserklärung gesehen werden. So hat vor kurzem das Bundesarbeitsgericht entschieden. Zum Hintergrund: Kürzungserklärung […]