Rechtsberatung für Arbeitnehmer:innen
Wir helfen Ihnen im Falle einer Kündigung, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder verhandeln für Sie eine Beendigung zu Ihren Bedingungen, üblicherweise unter Berücksichtigung einer angemessenen Abfindung, eines guten Zeugnisses und oftmals auch einer bezahlten Freistellung. Im Falle einer Kündigung ist schnelles Handeln Pflicht. Denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Deshalb erhalten Sie bei uns im Falle einer Kündigung immer einen kurzfristigen Termin.