Als Interessenvertretung der Beschäftigten muss der Personalrat bei einer außerordentlichen Kündigung zuvor angehört werden. Wird ein bestimmter Kündigungsgrund dem Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nicht mitgeteilt, kann die Dienststelle sich in einem Kündigungsschutzprozess auch nicht auf diesen Grund berufen. Auch einem offensichtlich rechtsextremen Lehrer kann nur dann außerordentlich gekündigt werden, wenn dem Personalrat die rechtsextreme Gesinnung als Kündigungsgrund mitgeteilt wurde. […]