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Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber bereits zuvor beschäftigt war. Dies gilt auch, wenn die Vorbeschäftigung schon acht Jahre zurückliegt. So entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG), das damit seine bisherige Rechtsprechung zur erneuten sachgrundlosen Befristung aufgibt. Zum Hintergrund: Bisherige Rechtsprechung zur erneuten sachgrundlosen Befristung 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG regelt, dass die Befristung […]