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Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist 2023 in Kraft getreten. Damit setzte Deutschland die EU Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße in Bezug auf ihr Arbeitsverhältnis melden, um.

Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten bedeutet das, dass eine Meldestelle eingerichtet werden muss. Für Unternehmen unter 50 Beschäftigten gibt es keine Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Wir bieten spezielle Meldekanäle für Whistleblower an, erreichbar unter www.ihr-hinweis.de, und agieren als Ombudspersonen für unsere Mandanten. Unser Angebot richtet sich an Arbeitgeber, denen wir die Übernahme von Pflichten gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes erleichtern.

Natürlich implementieren wir auch Meldestellen, wenn diese intern gebildet werden sollen und stellen sicher, dass die Anforderungen nach den Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes eingehalten sind.